Wird bei der Glaukomvorsorge ein Glaukom diagnostiziert oder ist es bereits bekannt, sind Verlaufskontrollen absolut notwendig.
Bei der Glaukomerkrankung bilden sich meist vom Patienten unbemerkt zunächst Ausfälle im äußeren Gesichtsfeld (bis hin zu einem Tunnelblick). Die zentrale Sehschärfe bleibt häufig anfänglich noch gut erhalten.
Im Extremfall droht später eine Erblindung!
Zur Kontrolle gehört neben der schmerzfreien Augendruckmessung, der Hornhautdickenmessung und der Sehnervenbeurteilung auch die moderne apparative Diagnostik (Papillen-OCT und Gesichtsfeld).
Die Papillen-OCT gilt als am sensitivsten und zeigt selbst geringste Veränderungen am Sehnerven an, wird allerdings aktuell noch nicht von der Krankenkasse übernommen. Mithilfe der Gesichtsfelduntersuchung, die von der Krankenkasse übernommen wird, werden bei fortgeschrittenem Befund Gesichtsfeldausfälle (Skotome) dokumentiert und mit den Voraufnahmen verglichen.